Für Vielfalt einzutreten und auf Benachteiligungen hinzuweisen, ist unsere gesellschaftliche Verantwortung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass es in unseren Einrichtungen keine Diskriminierung gibt. Insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter im kirchlichen Dienst ist uns deshalb ein großes Anliegen. Das heißt bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sind zu beseitigen, künftige Benachteiligungen zu verhindern. Ganz konkret sind Dienstgebende dazu verpflichtet, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu unterstützen.

zur Grundordnung Art. 4 Abs. a
Wie bewerten Sie die Bemühungen Ihrer Einrichtung, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern?
Bei uns wird auf Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden geachtet.
Das Bewusstsein für Gleichberechtigung ist da, praktisch muss es noch weiter umgesetzt werden.
Ich nehme Benachteiligungen von Mitarbeitenden aus verschiedenen Gründen wahr.
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»Wir fördern 
die Gleichstellung aller Geschlechter.«