»Unsere Einrichtungen sollen sichere Orte sein.«
Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst: Die Würde und Unversehrtheit aller, insbesondere schutzbedürftiger Menschen muss vollumfänglich gewahrt werden. Eine Verantwortung, der wir als Institution in der Vergangenheit nicht gerecht geworden sind, wodurch immenses Leid verursacht wurde. Das ist unerträglich und darf nie wieder passieren!
Mit Präventionsmaßnahmen, insbesondere gegen sexualisierte und seelische Gewalt, und der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten arbeiten wir aktiv daran, dass kirchliche Einrichtungen sichere Orte sind und so auch wahrgenommen werden.
Wir machen uns stark für eine Haltung der Achtsamkeit und erhöhten Aufmerksamkeit. Dazu zählt auch das Recht und die Pflicht, auf Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt hinzuweisen. In dieser Pflicht stehen wir – vor uns, vor unserer Gesellschaft und vor Gott!
zur Grundordnung Art. 4 Abs. b