In der Arbeits-Welt gibt es Regeln.
Das gilt für alle Firmen und alle Betriebe.
Auch wenn diese Firmen und diese Betriebe nicht zur katholischen Kirche gehören.
Alle Menschen sollen die Ziele und die Werte von ihrem Arbeit-Geber akzeptieren.
Und sie sollen die Ziele und die Werte von ihrem Arbeit-Geber anerkennen.
Auch die katholische Kirche verlangt das von ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Aber alle Arbeit-Geber haben auch Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Sie müssen das private Leben von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen achten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen sich nicht vor der Kirche rechtfertigen.

  • Es ist egal, wie sie privat leben.
  • Es ist egal, ob sie geschieden oder wieder verheiratet sind.
  • Es ist egal, mit wem sie ihr Leben teilen.
  • Die katholische Kirche respektiert ihr Recht auf ein Privat-Leben.

Dafür sind die Dienst-Geber verantwortlich.

zur Grundordnung Art. 6/7
Gibt es in Ihrer Einrichtung klare Grenzen zwischen dem Berufs-Leben und dem Privat-Leben?
Das Privat-Leben spielt keine Rolle bei der Zusammen-Arbeit in unserer Einrichtung.
Das Privat-Leben von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird geduldet. Aber es gibt auch Kritik oder Zweifel am Privat-Leben.
Einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fürchten sich wegen ihrem Privat-Leben. Sie haben Angst vor negativen Folgen.
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»Mein privates Leben ist meine Sache.«