In der Arbeitswelt gibt es Regeln. Überall wird von den Arbeitnehmenden erwartet, dass sie die Ziele und Werte ihres Arbeitgebers akzeptieren und anerkennen. Das setzt natürlich auch die katholische Kirche als Arbeitgeberin bei ihren Mitarbeitenden voraus. Umgekehrt gilt aber auch: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die private Lebensführung der Arbeitnehmenden zu respektieren. Wie Sie privat leben, ob Sie geschieden oder wiederverheiratet sind oder mit wem Sie Ihr Leben teilen, müssen Sie nicht vor der Kirche rechtfertigen. Die katholische Kirche respektiert Ihr Recht auf Privatleben. Dafür tragen die Dienstgebenden Sorge.

zur Grundordnung Art. 6/7
Werden in Ihrer Einrichtung die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben respektiert?
Ich habe nicht den Eindruck, dass das Privatleben in unserem beruflichen Miteinander eine Rolle spielt.
Das Privatleben der Mitarbeitenden wird zwar toleriert, immer wieder aber auch kritisch beäugt.
Ich kenne Mitarbeitende, die berufliche Konsequenzen aufgrund ihres Privatlebens fürchten.
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»Meine private Lebensführung ist und bleibt meine Sache.«