Herzlich willkommen! Schön, dass Sie hier sind. Zusammen mit 797.000 Personen engagieren Sie sich beruflich in der Katholischen Kirche und ihren Einrichtungen. Die Katholische Kirche ist in Deutschland eine der größten Arbeitgeberinnen. An vielen Stellen, zum Beispiel in Kindergärten und Krankenhäusern, in der Caritas, in Pfarreien und Schulen, kann sie sich so für das Wohl der Menschen und der Gesellschaft einsetzen.
In allen Einrichtungen der katholischen Kirche gilt die sogenannte Grundordnung. Sie wurde in einer neuen Form am 22. November 2022 von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet. Darin werden Standards beschrieben, die für alle Dienstverhältnisse grundlegend sind. Diese Standards für ein respektvolles, christliches Miteinander werden immer mehr die Einrichtungen und die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden bestimmen.
Die Grundordnung – unser gemeinsamer Standard
Auf den folgenden Seiten können Sie sich in acht Schritten über die Kernaussagen der Grundordnung informieren. Dabei soll es aber nicht bleiben. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir, die an dieser Website beteiligten Bistümer, unsere Einrichtungen und unser Miteinander weiterentwickeln. Für eine gemeinsame – moderne – Zukunft. Die Grundordnung dient uns dazu als gemeinsamer Standard. Wir bitten Sie, sich an diesem Prozess zu beteiligen – durch Ihr Interesse für dieses digitale Angebot sowie bei Gesprächen in Ihrer Einrichtung. Sie haben im Folgenden auch die Möglichkeit, auf jeder Seite selbst einzuschätzen, ob und wie die Standards der Grundordnung in Ihrem Dienstverhältnis bereits umgesetzt sind. Die Einschätzungen können Sie ausdrucken und als persönliche Grundlage für die Gespräche in Ihrer Einrichtung nutzen. Termine dafür sind von allen Dienstgebenden zu organisieren. Sprechen Sie diese also gerne darauf an.
Es werden keine persönlichen Daten abgefragt und keine Daten gespeichert. Ihre Bewertung bleibt absolut anonym. Danke für Ihr Engagement!
Los geht's!»Wir haben einen Auftrag.«
Katholische Einrichtungen orientieren sich an der Botschaft von Jesus Christus, die er während seines Lebens auf der Erde vorgelebt und geprägt hat. Bei ihm drehte sich alles um den Menschen und um einen würdevollen Umgang miteinander. Jede Person ist von Gott geschaffen, geliebt und wertvoll so wie sie ist. Wir sehen darin auch einen Auftrag an uns: In unseren Einrichtungen und durch unser Tun wollen wir die Menschenliebe Gottes, sein „Ja“ zu jeder Person erlebbar machen. Menschen sollen die Erfahrung machen können, dass sie geliebt und wertvoll sind. Sie sollen durch unser Handeln Unterstützung erfahren sowie Hoffnung entwickeln und behalten können. Ein hoher Maßstab und eine große Herausforderung, die uns – ehrlich gesagt – manchmal auch an unsere Grenzen bringen kann. Der Glaube, dass Gott auch uns bei dieser großen Aufgabe helfend zur Seite steht, ist eine enorme Unterstützung für unser Tun.
zur Grundordnung Art. 2 Abs. 1-3»Wir haben einen Auftrag.«
»Wir sind einander verbunden.«
Jedes Leben betrachten wir als ein Geschenk Gottes, das zu schützen und zu achten ist. In dieser Wertschätzung jedes Lebens erleben wir uns als miteinander verbunden. Kulturelle, gesellschaftliche, soziale, religiöse und andere Unterschiede sollen und dürfen uns nicht trennen. Wir verstehen uns als »Menschheitsfamilie« und wollen »geschwisterlich« füreinander da sein, uns gegenseitig unterstützen und praktische Nächstenliebe leben. Das gilt auch für das konkrete Miteinander im Arbeitsalltag.
Zur Grundordnung Art. 3 Abs. 1»Wir sind einander verbunden.«
»Wir machen Glaube vielfältig erlebbar.«
Kirche ist mehr als Kirchengebäude und Gottesdienst. Das geht viel zu oft unter. Kirchliches Handeln ist vielfältig und wird in ganz verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft spürbar. Ganz gleich ob im Büro, am Krankenbett oder in der Kita – mit ihrem jeweiligen Tun tragen alle Mitarbeitenden zum Erscheinungsbild der Kirche bei. Kirchliches Handeln teilt sich in vier Bereiche auf, die als »Grundvollzüge« bezeichnet werden:
- die gemeinsamen gottesdienstlichen Feiern,
- der Dienst am Mitmenschen,
- die Weitergabe der Frohen Botschaft an die Menschen sowie
- die gelebte Gemeinschaft.
Diese vier Bereiche gehören zusammen und haben den gleichen Stellenwert. Reden und Tun sind untrennbar miteinander verbunden.
zur Grundordnung Art. 2 Abs. 4»Wir machen Glaube vielfältig erlebbar.«
»Wir werden immer bunter – und das ist gut so.«
Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Diese respektvolle Haltung soll unseren Umgang im alltäglichen Miteinander bestimmen. Wir feiern Gottes Vielfalt, auch unter uns Mitarbeitenden. So sind uns alle Mitarbeitenden willkommen, die unserem Auftrag positiv und offen gegenüber stehen. Ohne Ausnahme. Für Diskriminierung oder Rassismus, für Verurteilung wegen sexueller Identität oder Religionszugehörigkeit und für abwertendes Verhalten in jeder Form ist in der katholischen Kirche und ihren Einrichtungen kein Platz. Punkt. Gesellschaftlichen Tendenzen, die dem gegenläufig sind, treten wir entschieden entgegen. Wir wollen Vorbild sein und unserer Verantwortung für die Menschen und die Schöpfung gerecht werden. Im Großen wie im Kleinen.
zur Grundordnung Art. 3 Abs. 2–4»Wir werden immer bunter – und das ist gut so.«
»Meine private Lebensführung ist und bleibt meine Sache.«
In der Arbeitswelt gibt es Regeln. Überall wird von den Arbeitnehmenden erwartet, dass sie die Ziele und Werte ihres Arbeitgebers akzeptieren und anerkennen. Das setzt natürlich auch die katholische Kirche als Arbeitgeberin bei ihren Mitarbeitenden voraus. Umgekehrt gilt aber auch: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die private Lebensführung der Arbeitnehmenden zu respektieren. Wie Sie privat leben, ob Sie geschieden oder wiederverheiratet sind oder mit wem Sie Ihr Leben teilen, müssen Sie nicht vor der Kirche rechtfertigen. Die katholische Kirche respektiert Ihr Recht auf Privatleben. Dafür tragen die Dienstgebenden Sorge.
zur Grundordnung Art. 6/7»Meine private Lebensführung ist und bleibt meine Sache.«
»Wir fördern die Gleichstellung aller Geschlechter.«
Für Vielfalt einzutreten und auf Benachteiligungen hinzuweisen, ist unsere gesellschaftliche Verantwortung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass es in unseren Einrichtungen keine Diskriminierung gibt. Insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter im kirchlichen Dienst ist uns deshalb ein großes Anliegen. Das heißt bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sind zu beseitigen, künftige Benachteiligungen zu verhindern. Ganz konkret sind Dienstgebende dazu verpflichtet, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu unterstützen.
zur Grundordnung Art. 4 Abs. a»Wir fördern die Gleichstellung aller Geschlechter.«
»Unsere Einrichtungen sollen sichere Orte sein.«
Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst: Die Würde und Unversehrtheit aller, insbesondere schutzbedürftiger Menschen muss vollumfänglich gewahrt werden. Eine Verantwortung, der wir als Institution in der Vergangenheit nicht gerecht geworden sind, wodurch immenses Leid verursacht wurde. Das ist unerträglich und darf nie wieder passieren!
Mit Präventionsmaßnahmen, insbesondere gegen sexualisierte und seelische Gewalt, und der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten arbeiten wir aktiv daran, dass kirchliche Einrichtungen sichere Orte sind und so auch wahrgenommen werden.
Wir machen uns stark für eine Haltung der Achtsamkeit und erhöhten Aufmerksamkeit. Dazu zählt auch das Recht und die Pflicht, auf Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt hinzuweisen. In dieser Pflicht stehen wir – vor uns, vor unserer Gesellschaft und vor Gott!
zur Grundordnung Art. 4 Abs. b»Unsere Einrichtungen sollen sichere Orte sein.«
»Wir schätzen Sie und Ihre Talente.«
Mitarbeitende der katholischen Kirche dürfen eine kooperative und wertschätzende Personalführung sowie angemessene und transparente Kommunikation erwarten. Darüber hinaus formuliert die Grundordnung einen Anspruch auf Fortbildung und Förderung. Die Talente der Mitarbeitenden sollen zur vollen Entfaltung kommen. Das Angebot ist vielfältig und es sollte auch etwas für Sie dabei sein!
Die Fortbildungsangebote umfassen fachliche, ethische und religiöse Aspekte des Dienstes und unterstützen die Mitarbeitenden dabei, ihre Aufgaben gut bewältigen zu können.
Die Dienstgebenden sind verpflichtet, die persönliche Entfaltung und fachliche Qualifikationen von Mitarbeitenden zu fördern. Und daran dürfen sie von ihren Mitarbeitenden auch erinnert werden.
»Wir schätzen Sie und Ihre Talente.«
Danke, das war’s erst mal für heute
Vielen Dank für Ihre Beteiligung, Ihr Interesse und Ihre Zeit!
Wir sind sehr gespannt auf die weiteren Prozesse in den Einrichtungen unserer Bistümer. Nur mit Ihnen zusammen kann sich die katholische Kirche im Sinne der Grundordnung weiterentwickeln und eine moderne Arbeitgeberin sein.
Danke, dass Sie mit Ihrem wertvollen Dienst dazu einen Beitrag leisten!
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